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Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Klasse B : ab 18 Jahre - Kraftwagen bis 3,5 t u. Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse und einen definierten Gewichtsverhältnis.

Einschluss auch mit der „Prüfbescheinigung.": Kl. L, M und S

Zur Erprobung neuer Maßnahmen zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das begleitete Fahren ab 17 Jahre eingeführt.
Informationen zum Antrag und zur Prüfung
- Antragstellung und Ausbildung ab 16 ½ Jahren, mit Elternunterschrift.
- Theorieprüfung 3 Monate sowie die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
- Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien wie bei Kl. B, keine spezifischen für Fahren ab 17.

Bestandende Fahrprüfung
- Aushändigung einer Prüfbescheinigung, ohne Foto, Perso. oder Pass muss immer mitgeführt werden. Begleitperson(en) sind
eingetragen.
- Sofortiger Beginn der Probezeit (2 Jahre)
- Gültigkeit nur in Deutschland.
- Kartenführerschein: Aushändigung mit 18J
Doppelklasse B + A. Die Ausbildung der Kl. A kann erst mit 17 ½ begonnen werden.
FSF-Seminar zur Verkürzung der Probezeit, Teilnahme möglich.
Beim Verstoß gegen die Auflagen droht ein
Bußgeld und Widerruf der Fahrerlaubnis.
Informationen zu(r) Begleitperson(en) Voraussetzungen
- 30. Lebensjahr muß vollendet sein, mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B, im VZR nicht mehr als 3 Punkte.

Antragstellung
- von jeder Person Kopie des Führerscheins
- Einverständnis der Begleitpersonen.
- Einverständnis zur Registerauskunft (VZR).
- Namentliche Eintragung in der Prüfbescheinigung.

Begleitperson beim begleitetes Fahren:
- soll als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen, Sicherheit vermitteln und Ruhe ausstrahlen. Loben!
- Gefährliche Situationen nach der Fahrt besprechen.
- In keinem Fall in das Lenkrad greifen oder die Handbremse ziehen!!
- Verantwortlich ist immer der junge Fahrer
- Bei Begleitpersonen die mehr als 0,5 Promille oder 0,25mg/l Atemalkohol haben oder unter Betäubungsmittelwirkung
stehen, erfolgt die unverzügliche Entziehung der Prüfbescheinignug.
Die jungen Fahrer und Fahrerin sind von den hochqualifizierten, geduldigen und supernetten Fahrlehrern der maas fahrschule zu sicheren, verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer ausgebildet worden.
Sie wenden das moderne umweltbewusste Schalten und Fahren an, haben im Verkehrsrecht oft ein aktuelleres Wissen als die erfahrenen Begleitpersonen.

Ein Ratschlag an die Begleitpersonen: Bleiben sie in jeder Situation verständnisvoll und ruhig. Schenken sie Vertrauen!
Neigen sie jedoch zu starken Emotionen, Wutausbrüche, Beschimpfungen, so sind sie überfordert.
Fahren sie in diesen Fällen lieber nicht mehr als Begleitperson mit.
Peter Maas

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihre maas fahrschule